Bräumühlweg
Nachrechnungen
der FE-Platten-Statiken
Diese
Statik
wurde ausgewählt
weil sie einer der fehlerhaftesten war und sie sogar bis
zum Einsturz
des Gebäudes führen könnte. Es wurde mit dem “renommierten
und hoch
angesehenen Statiker” darüber gesprochen; jedoch war
dieser nicht
bereit eine Korrektur anzubringen. Selbst zu einer
vorgelegten
Mängelliste des Bauherrn hat er keine Stellungnahme
abgegeben. Entweder
hat er die Baustatik so wenig verstanden, dass er viele
Dinge nicht
begriffen hat oder er wollte keine Fehler eingestehen. Es
wurden etwa
5000 kN Anschlusskräfte nicht nachgewiesen. Die
FE-Berechnung der
Gründungsplatte enthält eine Momentengelenk-Linie in
Schlangenform, was
zu geometrischen Zwängungen führt, die die Berechnung
unbrauchbar
machen. Die Biegeflächen sind nicht enthalten um
wenigstens eine
Grobbeurteilung durchführen zu können und es fehlen selbst
die
Momentenflächen in kontinuierlicher Form.
Setzungsuntersuchungen und
Mauerwerksuntersuchungen (um zu den Belastungen der
Gründungsplatte zu
kommen) fehlen ebenfalls. Die Kenntnisse dieses Statikers
in Bezug auf
Normen und die Baustatik können nur als äußerst mangelhaft
bezeichnet
werden. Die sogenannte “nachweisliche Nachvollziehbarkeit”
der
statischen Nachweise wird einfach negiert. Es ist kein
einziger
Biegenachweis für die Bewehrung und die CFK-Lamellen
enthalten. Diese Baustatik wurde sogar von einem gerichtlich beeidigten Sachverständigen geprüft. Dabei wurden zwar Mängel aufgezeigt, jedoch der wesentliche Punkt, dass das Gebäude unter Umständen einstürzen könnte, wurde nicht aufgezeigt. In dem unten gezeigten Hanghaus sollte eine Sanierung zur Verbesserung der “irrtümlich herausgerissenen” Bodenplatte durchgeführt werden. Nach 2 schief gelaufenen Sanierungen, die größtenteils mit äußerst mangelhaften statischen Berechnungen ein-hergingen, sollte durch eine weiter Sanierung die Bodenplatte stabilisiert werden. Dies ist wiederum schiefgelaufen, da auch dafür keine statischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Durch einen weiteren Statiker sollte dann eine Beurteilung erfolgen. Dieser hat in etwa 100 Seiten eine FE Rechnung erstellt. Die Mängel dieser Berechnung werden aufgezeigt.
Das Gebäude sieht wie folgt aus. Die Bodenplatte ist in der unteren Gebäudestufe zu erkennen und geht bis an die Hangkante vor.
Im untenliegenden Bild sind die Messungen der Senkungen ersichtlich. Es ist eine starker Anstieg der Letztmessungen (violett) zu erkennen.
Der gesamte Bereich sollte daher durch eine Betonplatte miteinander verbunden werden um eine gemeinsame Wirkung der Gründungsteile zu erzielen. Wichtig war vor allem die Verbindung des südlichen Plattenteiles (hor.strichliert). mit dem nördlichen neu einzubringenden. Der südliche Plattenteil sollte dabei durch eine mind. 10cm Betonplatte verstärkt werden.
Dieses Bild zeigt einen Grundriss der Gründungsplatte im Sanierungszustand 2 vor dem Einbetonieren der verbindenden Gründungsplattenkonstruktion und zeigt in Nagelform die Setzungs-Messungen. Die letzten hier aufgezeigten Messungen wurden zwar von einem Ziviltechniker vermessen. Diese Messungen wurden aber von einem statischen Sachverständigen gar nicht betrachtet oder anders ausgedrückt “in den Papierkorb geworfen”!
Gründungsplattenberechnung mittels CODE-ASTER und speziellen Fugenelmenten
Versuch zur CODE-ASTER Berechnung, wobei für das Foto die seitlichen Mauerdruckstempel
entfernt wurden. Gut erkennbar sind die Bewegungen der Fuge (durchgerissene Fugenüberbrückung).
Beurteilung
Nachweisführung | |
Elektronische Berechnungen | |
Allgem. Dokumentation | |
Kosten | |
Gesamtbeurteilung |
Erläuterung(5-Stufen-Beurteilung):
... gute Beurteilung
... schlechte
Beurteilung