Bräumühlweg Nachrechnungen der FE-Platten-Statiken
 Diese Statik wurde ausgewählt weil sie einer der fehlerhaftesten war und sie sogar bis zum Einsturz des Gebäudes führen könnte. Es wurde mit dem “renommierten und hoch angesehenen Statiker” darüber gesprochen; jedoch war dieser nicht bereit eine Korrektur anzubringen. Selbst zu einer vorgelegten Mängelliste des Bauherrn hat er keine Stellungnahme abgegeben. Entweder hat er die Baustatik so wenig verstanden, dass er viele Dinge nicht begriffen hat oder er wollte keine Fehler eingestehen. Es wurden etwa 5000 kN Anschlusskräfte nicht nachgewiesen. Die FE-Berechnung der Gründungsplatte enthält eine Momentengelenk-Linie in Schlangenform, was zu geometrischen Zwängungen führt, die die Berechnung unbrauchbar machen. Die Biegeflächen sind nicht enthalten um wenigstens eine Grobbeurteilung durchführen zu können und es fehlen selbst die Momentenflächen in kontinuierlicher Form. Setzungsuntersuchungen und Mauerwerksuntersuchungen (um zu den Belastungen der Gründungsplatte zu kommen) fehlen ebenfalls. Die Kenntnisse dieses Statikers in Bezug auf Normen und die Baustatik können nur als äußerst mangelhaft bezeichnet werden. Die sogenannte “nachweisliche Nachvollziehbarkeit” der statischen Nachweise wird einfach negiert. Es ist kein einziger Biegenachweis für die Bewehrung und die CFK-Lamellen enthalten.
Diese Baustatik wurde sogar von einem gerichtlich beeidigten Sachverständigen geprüft. Dabei wurden zwar Mängel aufgezeigt, jedoch der wesentliche Punkt, dass das Gebäude unter Umständen einstürzen könnte, wurde nicht aufgezeigt.
In dem unten gezeigten Hanghaus sollte eine Sanierung zur Verbesserung der “irrtümlich herausgerissenen” Bodenplatte durchgeführt werden. Nach 2 schief gelaufenen Sanierungen, die größtenteils mit äußerst mangelhaften statischen Berechnungen ein-hergingen, sollte durch eine weiter Sanierung die Bodenplatte stabilisiert werden. Dies ist wiederum schiefgelaufen, da auch dafür keine statischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Durch einen weiteren Statiker sollte dann eine Beurteilung erfolgen. Dieser hat in etwa 100 Seiten eine FE Rechnung erstellt. Die Mängel dieser Berechnung werden aufgezeigt.
Das Gebäude sieht wie folgt aus. Die Bodenplatte ist in der unteren Gebäudestufe zu erkennen und geht bis an die Hangkante vor.

Bräumühlweg Titelblatt Berechnung

Im untenliegenden Bild sind die Messungen der Senkungen ersichtlich. Es ist eine starker Anstieg der Letztmessungen (violett) zu erkennen.
Der gesamte Bereich sollte daher durch eine Betonplatte miteinander verbunden werden um eine gemeinsame Wirkung der Gründungsteile zu erzielen. Wichtig war vor allem die Verbindung des südlichen Plattenteiles (hor.strichliert). mit dem nördlichen neu einzubringenden. Der südliche Plattenteil sollte dabei durch eine mind. 10cm Betonplatte verstärkt werden.

Bräumühlweg Messungen Bertoldi
              Nageldarstellung

Dieses Bild zeigt einen Grundriss der Gründungsplatte im Sanierungszustand 2 vor dem Einbetonieren der verbindenden Gründungsplattenkonstruktion und zeigt in Nagelform die Setzungs-Messungen. Die letzten hier aufgezeigten Messungen wurden zwar von einem Ziviltechniker vermessen. Diese Messungen wurden aber von einem statischen Sachverständigen gar nicht betrachtet oder anders ausgedrückt “in den Papierkorb geworfen”!

Bräumühlweg Code ASter
              Plattennachrechnung
Gründungsplattenberechnung mittels  CODE-ASTER und speziellen Fugenelmenten

Bräumühlweg
              Vresuch Gründungsplatte
   Versuch zur CODE-ASTER Berechnung, wobei für das Foto die seitlichen Mauerdruckstempel
     entfernt wurden. Gut erkennbar sind die Bewegungen der Fuge (durchgerissene Fugenüberbrückung).

Beurteilung

  Nachweisführung SternWV02SternWV03SternWV04SternWV05SternWV06
  Elektronische Berechnungen SternWV02SternWV03SternWV04SternWV05SternWV06
  Allgem. Dokumentation SternWV02SternWV03SternWV04SternWV05SternWV06
  Kosten SternWV02SternWV03SternWV04SternWV05SternWV06
  Gesamtbeurteilung SternWV02SternWV03SternWV04SternWV05SternWV06

Erläuterung(5-Stufen-Beurteilung):   SternGVkl02... gute Beurteilung    SternWV06... schlechte Beurteilung